Schadengutachten – Machen Sie sich’s leicht und beauftragen Sie uns mit dem Gutachten!
Wir führen auch Wertgutachten durch. Sie erhalten einen Überblick über Minderwerte (Mängel), die über die normale Fahrzeugbenutzung hinausgehen. Und Sie bekommen den marktüblichen Gebrauchtwagenpreis in Form einer Kalkulation bzw. eines Gutachtens.
Hierauf haben Sie ein Recht! Im Falle eines unverschuldeten Unfalls/Haftpflichtschaden haben Sie ggfs. Anrecht auf diese Leistungen:
- Reparaturkosten oder Auszahlung laut Gutachten
- Neufahrzeugersatz
- Mietwagen oder Nutzungsausfal
- Kosten für Rechtsanwalt / Sachverständigen / Gutachter
- Berge- und Abschleppkosten
- Wertminderung
- Fahrzeug Ab- und Anmeldegebühren
- Umbaukosten für Sonderanbauten bzw. Zubehöranbauteile
- Finanzierungskosten / Zinsen
- Standgeld
- Allgemeine Kostenpauschale
Unfall? Gemeinsam regeln wir das!
Ansprüche gegenüber der gegnerischen Partei wollen geklärt sein. Haben Sie Anspruch auf eine Wertminderung? Was ist mit Ihrem Nutzungsausfall? Und,und,und. Das Fahrzeug soll schnell wieder instandgesetzt werden. Oft kommt es zum Rechtsstreit. Was tun? Wenden Sie sich bei einem Unfallschaden am besten gleich an uns.
Zahlungsabwicklung der Reparaturkosten
Auf Grundlage einer Reparaturkosten-Übernahme kann die Schadenregulierung direkt zwischen Werkstatt und Versicherung erfolgen.
Ihr Vorteil: Sie müssen für die Reparaturkosten nicht in Vorleistung treten.
Bei Interesse oder Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihr Brylka Kfz-Team